Als unabhängige Wählergruppe erhalten die Unabhängigen Bürger Finsterwalde, anders als etablierte Parteien, keine staatlichen Zuwendungen. Wenn Sie unsere Arbeit für ein transparentes, bürgernahes Finsterwalde unterstützen möchten, freuen wir uns über jede Zuwendung. Jeder Beitrag hilft uns direkt vor Ort.
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Steuerliche Begünstigung von Spenden
Die Wählergruppe Unabhängige Bürger Finsterwalde ist beim zuständigen Finanzamt angemeldet und zur Entgegennahme von Geldspenden berechtigt. Spenden werden direkt zur Hälfte (50%) von Ihrer Steuerschuld abgezogen (gemäß § 34g EStG). Bei Alleinstehenden betrifft dies Spenden bis zu 1.650 Euro (Steuerersparnis bis zu 825 Euro) und bei Verheirateten bis zu 3.300 Euro (Steuerersparnis bis zu 1.650 Euro).
Spendenquittungen (Zuwendungsbescheinigungen)
Wenn Sie im Verwendungszweck Ihrer Überweisung Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse angeben, erhalten Sie automatisch eine Zuwendungsbescheinigung zugesandt. Ansonsten wenden Sie sich bitte an
Rechtlicher Hinweis
Die Wählergruppe Unabhängige Bürger Finsterwalde ist von der Körperschaftsteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 Körperschaftsteuergesetz) und berechtigt, Bestätigungen über Geldzuwendungen zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt auszustellen.