Eltern die Ihre Kinder bei freien Trägern oder einer Tagespflegemutter in der Notbetreuung hatten, können nun die Rückerstattung für April beantragen. Die Wählergruppe UBF hatte im Hauptausschuss die Hinweise der freien Träger angesprochen und damit den Weg für diese Vorlage geebnet.

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde die Kitabetreuung auf ein Minimum (Notbetreuung) runtergefahren. Das Land Brandenburg hat daraufhin die Betreuungskosten für die Eltern übernommen, die ihre Kinder nicht in die Einrichtung geben konnten. Dies wurde zurecht als ungerecht empfunden, da Eltern die in sogenannten systemrelevanten Berufen tätig sind und ihre Kinder in die Betreuung geben durften/mussten nicht von der Beitragsbefreiung profitiert haben. Die Stadt Finsterwalde hatte allerdings reagiert und den Betroffenen die Beiträge ebenfalls erstattet. Allerdings nur für die städtischen Kitas! Eltern, die Einrichtungen von freien Trägern oder die Möglichkeit einer Tagespflegemutter nutzen, mussten weiterhin zahlen.

Die LIGA EE hatte daraufhin in einem Schreiben an Bürgermeister Gampe (CDU) kritisert, dass er "im Alleingang und ohne Beteiligung der freien Trägerlandschaft, deren Kitaausschüssen und den Stadtverordneten eine scheinbar soziale Entscheidung, allerdings ausschließlich zu Gunsten der Eltern städtischer Kitas" getroffen habe.

Dieses Schreiben thematisierte Ronny Zierenberg (UBF) im Hauptausschuss und sorgte damit scheinbar für ein Umdenken seitens des Bürgermeisters (CDU). Am 24.06.2020 konnte nun in der Stadtverordnetenversammlung die Erstattung der Beiträge für alle Eltern - unabhängig von der Kita-Trägerschaft - beschlossen werden.

Zum Thema:

Erstattung der Kita-Beiträge auch für freie Träger!?

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