Die Wählergruppe Unabhängige Bürger Finsterwalde (UBF) hat im Oktober 2019 einen Antrag eingebracht, der zum Ziel hatte, zukünftig zwei Urnen in einer Urnenkammer auf dem Finsterwalder Friedhof unterbringen zu können. Die Verwaltung legt nun, im Februar 2020, einen gleichlautenden Beschluss vor und lässt unseren aus dem Oktober 2019 einfach unter den Tisch fallen. Da wir sachorientiert arbeiten und die vorgelegte Beschlussvorlage dem Ansinnen unseres Antrags entspricht, werden wir der Anpassung selbstverständlich unsere Zustimmung geben.
Was in anderen Städten schon Gang und Gäbe ist, sollte in Finsterwalde auch möglich sein und der Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern ist ebenfalls mehrfach vorgetragen worden. Wir hatten uns die Verfahrensweisen anderer Friedhöfe angeschaut und die Möglichkeiten ausgelotet. Um der Störung der Totenruhe vorzubeugen, ist die Abtrennung der Urnen bspw. durch eine Betonplatte zu gewährleisten. Auch dies wird bereits an anderen Standorten so durchgeführt und bedarf keiner zweijährigen Prüfung seitens der Stadtverwaltung.
Mit dem vorliegenden Antrag wird nun den Wünschen der Finsterwalder Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen und wir hoffen auf breite Zustimmung seitens der Abgeordneten.

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