In der  Stadtverordnetenversammlung am 23.10.2019 hat der Bürgermeister (CDU) informieren lassen, dass zukünftig keine Beschlussvorlagen für die Gesellschafterversammlungen der städtischen Gesellschaften, die Stadtwerke Finsterwalde GmbH und die Wohnungsgesellschaft mbH, in der  Stadtverordnetenversammlung Finsterwalde zur Vorlage kommen sollen.
Die städtischen Gesellschaften sind kein Selbstzweck, sondern wichtige Instrumente zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und dabei kostengünstigen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Durch die geplante Einschränkung erreichen nicht mehr alle Informationen aus den jeweiligen Gesellschaften die Öffentlichkeit. Zukünftig würden Beschlussvorlagen nur in den nichtöffentlichen Gremien, wie den Aufsichtsräten oder den Gesellschafterversammlungen, behandelt werden.
Da nicht alle Fraktionen und damit die gewählten Vertreter unserer  Bürgerinnen und Bürger in allen Aufsichtsräten vertreten sind, würde hier eine Beschneidung der Mitwirkung oder zumindest eine mögliche Meinungsäußerung zu Wirtschaftsplänen, Ergebnisverwendungen oder anderen wichtigen Themen nicht mehr möglich sein.

Die Stadtverordneten haben nach § 97 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf das Recht, den Vertretern in der  Gesellschafterversammlung Richtlinien und Weisungen zu erteilen. Selbstverständlich ist dies nur möglich, wenn die entsprechenden Vorlagen auch der Versammlung zugeleitet und diese nicht, wie jetzt von Herrn Gampe angeordnet, nur noch in kleinen, nichtöffentlichen Gruppen diskutiert werden.

Aus diesem Grund bringen wir zur ersten Stadtverordnetenversammlung 2020 einen Antrag ein, der den Bürgermeister  verpflichtet, die jahrzehntelange Praxis fortzuführen und alle  Beschlussvorlagen an die Gesellschafterversammlungen der städtischen  Unternehmen (Stadtwerke, Wohnungsgesellschaft) den Stadtverordneten zur Bestätigung vorzulegen.

Wir, die Unabhängigen Bürger Finsterwalde (UBF), hoffen dabei auf eine breite Unterstützung. Im Sinne der Transparenz und demokratischen Mitbestimmung!


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